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   LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07   

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https://dejure.org/2007,16281
LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07 (https://dejure.org/2007,16281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07 (https://dejure.org/2007,16281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - L 7 AS 162/07 (https://dejure.org/2007,16281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) trotz unangemessener Unterkunftskosten; Ermittlung der Angemessenheitsgrenze für Unterkunftskosten; Anlauf und Dauer der Frist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 13.04.2007 - L 7 AS 182/06

    Abstellen auf den räumlichen Bereich der Gemeinde bei Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).

    In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).

    Was die Wohnungsgröße anbelangt, liegt die Grenze der Angemessenheit für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06).

    Der primäre Grund liegt vielmehr darin, dass die Bemühungen des Klägers, eine solche Wohnung zu finden, unzureichend blieben (vgl. Senatsurteil vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Jedoch hat sie bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenze zutreffend auf den räumlichen Bereich der Stadt A. abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06).

    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - ausgeführt, unter dem Blickwinkel, dass eine Kostensenkungsaufforderung bzw. eine Information weder in § 22 SGB II normiert noch sonst formelle Voraussetzung sei für die Weigerung, mehr als die angemessenen Kosten zu übernehmen, genüge regelmäßig die Angabe des angemessenen Mietpreises.

  • LSG Bayern, 05.12.2006 - L 7 B 735/06

    Vorläufige Nachzahlung von Heizkosten durch den Sozialhilfeträger

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Die Angemessenheit der Heizkosten darf vom Grundsatz her nicht anhand abstrakter Kriterien, sondern muss anhand der konkret vorliegenden Wohnung beurteilt werden (Senatsurteil vom 19.01.2007 - L 7 AS 184/06; Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER, vom 12.03.2007 - L 7 B 110/07 AS ER, vom 30.04.2007 - L 7 B 59/07 AS PKH sowie vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).

    Das gilt unter anderem für die hier vorliegende Konstellation, dass die Wohnung von der Fläche her zu groß ist, unabhängig davon, ob nach der Produkttheorie die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft noch zu bejahen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER und vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).

  • LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06

    Bestimmung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).

    In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).

  • LSG Bayern, 14.09.2007 - L 7 AS 265/06

    Rechtmäßigkeit des Versagens einer Übernahme von Unterhaltskosten für eine aus

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Was die Wohnungsgröße anbelangt, liegt die Grenze der Angemessenheit für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06).

  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Nach Berücksichtigung von 5,- Euro hierfür sowie einem Abzug von einem Sechstel für die Warmwasseraufbereitung (dagegen Sächsisches LSG, Urteil vom 29.03.2007 - L 3 AS 101/06) ergeben sich 33,- Euro als relevante monatliche Heizkosten.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Streitgegenstand sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum Juni bis einschließlich August 2006 (zur "Streitgegenstandsfähigkeit" der Leistungen für Unterkunft und Heizung vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Bemühung um

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Denn sie hat bei der Angabe der angemessenen Kosten einerseits nicht nach Kosten der Unterkunft und Heizkosten unterschieden, obwohl eine solche Differenzierung notwendig wäre (vgl. zu der Problematik LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06 ER-B).
  • LSG Bayern, 19.01.2007 - L 7 AS 184/06

    Möglichkeit der Gewährung von den angemessenen Umfang übersteigenden Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Die Angemessenheit der Heizkosten darf vom Grundsatz her nicht anhand abstrakter Kriterien, sondern muss anhand der konkret vorliegenden Wohnung beurteilt werden (Senatsurteil vom 19.01.2007 - L 7 AS 184/06; Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER, vom 12.03.2007 - L 7 B 110/07 AS ER, vom 30.04.2007 - L 7 B 59/07 AS PKH sowie vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).
  • LSG Bayern, 12.03.2007 - L 7 B 110/07

    Anspruch auf Gewährung von Heizkostenbeihilfe; Zulässigkeit der Vornahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
    Die Angemessenheit der Heizkosten darf vom Grundsatz her nicht anhand abstrakter Kriterien, sondern muss anhand der konkret vorliegenden Wohnung beurteilt werden (Senatsurteil vom 19.01.2007 - L 7 AS 184/06; Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER, vom 12.03.2007 - L 7 B 110/07 AS ER, vom 30.04.2007 - L 7 B 59/07 AS PKH sowie vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).
  • LSG Bayern, 30.04.2007 - L 7 B 59/07

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten der Unterkunft und

  • LSG Bayern, 21.04.2006 - L 7 AS 44/05

    Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe;

  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 93/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsre-gel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06, vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Was die Wohnungsgröße anbelangt, liegt die Grenze der Angemessenheit für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 65 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971 [abgelöst durch die Wohnraumförderungsbestimmungen 2008]; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07; vgl. auch BVerwGE 101, 194 (198)).

    Ungewöhnlich billige "Ausreißerpreise" dürfen, wie die Kläger zutreffend vorbringen, nicht als maßgebend zur Bildung der Grenze der Angemessenheit herangezogen werden (Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    aa) Für den Anlauf der "Schonfrist" des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II kommt es auf den Tag an, von dem an der Hilfesuchende über die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten informiert waren (vgl. Senatsurteile vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06, vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Dabei belässt es das Gesetz dem Hilfesuchenden, eine angemessene Wohnung zu finden sowie den Umzug zu organisieren und durchzuführen; die Initiative muss von ihm ausgehen (Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Es müssen ganz besondere Umstände gegeben sein, wobei sich der Hilfesuchende mit der gleichen Intensität um angemessenen Wohnraum bemühen muss, wie es der Fall wäre, wenn er aus persönlichen Motiven heraus die Wohnung wechseln wollte (Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Die Angemessenheit der Heizkosten darf vom Grundsatz her nicht nach abstrakten Kriterien, sondern muss anhand der konkret vorliegenden Wohnung beurteilt werden (Senatsurteile vom 19.01.2007 - L 7 AS 184/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07; Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER, vom 12.03.2007 - L 7 B 110/07 AS ER, vom 30.04.2007 - L 7 B 59/07 AS PKH sowie vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).

    Das gilt unter anderem für die hier vorliegende Konstellation, dass die Wohnung von der Fläche her zu groß ist, unabhängig davon, ob nach der Produkttheorie die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft noch zu bejahen ist (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07; Senatsbeschlüsse vom 05.12.2006 - L 7 B 735/06 AS ER und vom 05.11.2007 - L 7 B 551/07 AS PKH).

    Es sind verschiedene Wege denkbar, wie unter diesen Umständen die angemessenen Heizkosten berechnet werden können (vgl. dazu ausführlich Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

  • LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 331/06

    Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d. Leistungen zur

    Die vom Sozialgericht in den Mittelpunkt gerückte Problematik, inwieweit unangemessene Kosten möglicherweise auch länger als sechs Monate akzeptiert werden müssen (vgl. dazu Senatsurteile vom 21.04.2006 - L 7 AS 44/05 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07), stellt sich daher nicht.

    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsre-gel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Was die Wohnungsgröße anbelangt, liegt die Grenze der Angemessenheit für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Bezüglich des Wohnstandards ist zu beachten, dass dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Ungewöhnlich billige "Ausreißerpreise" dürfen nicht als maßgebend zur Bildung der Grenze der Angemessenheit herangezogen werden (Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

    Es sind verschiedene Wege denkbar, wie unter diesen Umständen die angemessenen Heizkosten berechnet werden können (Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07):.

  • SG Aachen, 10.06.2008 - S 11 AS 256/07

    Anspruch auf höhere Kosten der Unterkunft im Rahmen des bewilligten

    Zwar sind in der Regel die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, wenn keine Anhaltspunkte für ein unangemessenes Heizverhalten zu erkennen sind (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2007, L 7 AS 162/07; Schleswig-Holsteinischcs LSG, Urteil vom 21.06.2007, L 6 AS 6/07).

    Das Hessische LSG und das Bayerische LSG gehen in den Fällen, in denen eine unangemessen große Wohnung bewohnt wird, davon aus, dass nur Anspruch auf anteilige Heizkosten im Verhältnis der angemessenen zu der tatsächlichen Wohnfläche besteht (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2007, L 7 AS 162/07; Hessisches LSG, Beschluss vom 05.10.2006, L 7 AS 126/06 ER).

    Es spricht einiges dafür, Hilfebedürftigen, die in einer zu großen Wohnung wohnen, nicht stets nur anteilige Heizkosten zu gewähren, sondern jedenfalls die Heizkosten anzuerkennen, die bei einer angemessen großen Wohnung angemessen wären (zu den verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2007, L 7 AS 162/07).

  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 291/07

    Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kriterien bei einer

    Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze der Angemessenheit grundsätzlich bei 50 qm Wohnfläche (vgl. Nr. 81.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2003, AllMBl. 2002 S. 971 [abgelöst durch die Wohnraumförderungsbestimmungen 2008]; Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 14.09.2007 - L 7 AS 265/06, vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07, vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 und vom 14.03.2008 - L 7 AS 258/07).

    Ungewöhnlich billige "Ausreißerpreise" dürfen nicht als maßgebend zur Bildung der Grenze der Angemessenheit herangezogen werden (Senatsurteile vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07, vom 25.01.2008 - L 7 AS 93/07 und vom 14.03.2008 - L 7 AS 258/07).

  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 16 AS 320/07

    Anspruch auf Erstattung höherer Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch

    Eine Ausnahme hiervon bildet § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Dem Hilfesuchenden werden nach dieser Vorschrift übergangsweise für längstens sechs Monate die unangemessenen Kosten seiner Wohnung übernommen, damit er die Gelegenheit hat, seine Unterkunftskosten auf das angemessene Maß zu senken (vgl. hierzu LSG Bayern L 7 AS 182/06, L 7 AS 164/06 und L 7 AS 162/07).

    Die Angemessenheit dieser Nebenkosten darf grundsätzlich nicht aufgrund abstrakter Kriterien oder aufgrund von Pauschalen oder Durchschnittswerten festgestellt werden, sondern muss anhand der konkreten Wohnung beurteilt werden auch wenn diese unangemessen groß ist (vgl. hierzu auch Bay. LSG, Urteile vom 19.01.2007 - L 7 AS 184/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).

  • LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 258/07

    Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Stromkosten im Rahmen von

    Es sind verschiedene Wege denkbar, wie unter diesen Umständen die angemessenen Heizkosten berechnet werden können (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).
  • LSG Bayern, 30.07.2008 - L 16 AS 219/07

    Verwertbarkeit einer über den Verkehrswert als auch den Marktwert hinaus mit

    Die tatsächlichen Heizkosten sind in Relation zum Flächenüberhang der Wohnung zu berechnen, das heißt die konkret angefallenen tatsächlichen Heizkosten werden um den Faktor gekürzt, den die Wohnung zu groß ist (so auch etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2007, Az. L 7 AS 162/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 595/08
    Das LSG wies die Beschwerde mit Beschluss vom 07. Mai 2007, Aktenzeichen L 7 AS 162/07 ER, zurück.
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